Zum Inhalt Zum Hauptmenü

VERANSTALTUNGSORDNUNG

  1. Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes akzeptieren alle Besuchenden ausdrücklich diese Veranstaltungsordnung. Zum Veranstaltungsgelände zählen Parkplätze, Campingflächen, Bühnenbereiche sowie alle Wegflächen, die unmittelbar dem Festival zuzuordnen sind.
  2. Den Anordnungen der Sicherheits- und Ordnungskräfte ist Folge zu leisten, diese gelten ergänzend zu diesen Regelungen.
  3. Das Betreten der Campingflächen und Bühnenbereiche ist nur mit einem angelegten, unbeschädigten Festivalbändchen erlaubt.
  4. Besuchende, die durch Alkohol oder Rauschmittel beeinträchtigt sind, haben keinen Anspruch auf Einlass in die Bühnenbereiche.
  5. Beim Betreten der Bühnenbereiche erfolgt eine Durchsuchung aller Personen und ihrer mitgeführten Taschen und Rucksäcke auf verbotene Gegenstände.
  6. Verboten sind:
    • Rucksäcke und Taschen mit mehr als einem Fach und größer als DIN A3 – nur Gymbags/Turnbeutel und Bauchtaschen sind erlaubt
    • Essen und Trinken unabhängig vom Behältnis
    • Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art
    • Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug
    • Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Sternwerfer und sonstige pyrotechnische Gegenstände aller Art (u.a. Bengalische Feuer)
    • Stühle-, Sitzmöbel und Sitzgelegenheiten (z.B. Styroporwürfel)
    • AUFZEICHNUNGSGERÄTE: professionelles Ton-, Foto- und Videoequipment ist untersagt
    • SONSTIGES: sperrige Gegenstände wie: Fahnenstangen, Regenschirme, Motorradhelme, Styroporwürfel (als Steh- oder Sitzgelegenheit), sonstiges Camping-Equipment.
    • Tiere
    • Deo-, Haarspray-, und ähnliche unter Druck stehende Behälter

Das Mitführen solcher Gegenstände kann zur Abweisung der Person und zum Ausschluss von der Veranstaltung führen; mitgeführte Gegenstände dieser Art können, so sie eine Gefährdung darstellen, von den Mitarbeitern des Sicherheits- und Ordnungsdienstes konfisziert werden. Illegale Gegenstände werden, ggf. von einer entsprechenden Anzeige, an die Polizei übergeben.

  1. Um einen zügigen Einlass in das Festivalgelände für alle Besucher zu gewährleisten und im Hinblick auf die Nähe der Campingplätze bitten wir auf die Mitnahme von Rucksäcken, Backpacks und Taschen zu verzichten.

Erlaubt sind:

  • Gymbags/Turnbeutel und Bauchtaschen
  • Persönliche Kleidung
  • Proviant (z.B. ein kleiner Schokoriegel)
  • Einwegkameras, Pocketkameras und Mobiltelefone sowie Smartphones
  1. Fluchtwege sind freizuhalten.
  2. Tiere sind auf dem gesamten Festivalgelände nicht erlaubt.
  3. Besuchende sind angehalten, selbst auf ihr Eigentum zu achten und sich vor Diebstählen zu schützen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden und Verluste, die Besuchenden durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen.
  4. Während der Veranstaltung sind Abfälle an den dafür eingerichteten Müllsammelplätzen in die bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen.
  5. Auf allen Veranstaltungsflächen gilt das Jugendschutzgesetz.
  6. Urinieren und defäkieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten und Einrichtungen ist nicht gestattet.
  7. Mutwillige Beschädigungen jeglicher Gegenstände und Einrichtungen sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt. Hierzu zählen auch insbesondere aber nicht abschließend Bäume und Gehölzgruppen, auch in angrenzenden Waldstücken sowie die umliegenden Mais- und Getreidefelder.
  8. Das Betreten von Wallanlagen, Erklettern von Zäunen, Lichtmasten, Gebäuden, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten und anderen Infrastruktureinrichtungen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist verboten.
  9. Personen, die sich ohne eine Berechtigung auf dem eingefriedeten Veranstaltungsgelände aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt!
  10. Bitte verhaltet Euch rücksichtsvoll und tolerant gegenüber den anderen Festivalbesuchenden.
  11. Die Nichtbefolgung der Hausordnung kann zu einem vollständigen Ausschluss von der Veranstaltung ohne Anspruch auf Rückgabe des Eintrittsgeldes führen.
  12. Jede Gefährdung anderer Besuchender – insbesondere durch Abbrennen von Feuerwerkskörpern (u.a. Bengalische Feuer) – ist strengstens untersagt und führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.
  13. Mit einem Ausschluss von der Veranstaltung verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
  14. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und in den Park- und Campingbereichen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Zufahrt zu den Campingbereichen und dem Veranstaltungsgelände ist beschränkt. Im Bereich des Veranstaltungsgeländes und der Parkbereiche darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. In Parkbereichen dürfen nur Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis max. 3,5t inkl. Kfz-Anhänger abgestellt werden. Eine Ausnahme stellen Wohnmobile, Wohnwagen, Faltanhänger und PKW-Busse dar, die auf den gesondert ausgewiesenen Flächen gegen gesonderte Parkberechtigung (WoMo-Ticket) geparkt werden dürfen.
  15. Die Parkberechtigung entfällt, wenn das abgestellte Fahrzeug nicht haftpflichtversichert und/oder zwangsentstempelt und/oder nicht mit einem amtlichen Kennzeichen mit gültiger Prüfplakette versehen ist. Weiterhin dürfen keine Fahrzeuge abgestellt werden, deren Tank oder Motor undicht ist, bzw. die in keinem verkehrssicheren Zustand sind oder von denen eine Gefahr ausgehen könnte.
  16. Wildes Parken ist untersagt und wird behördlich verfolgt; Fahrzeuge dürfen nur auf genehmigten und ausgewiesenen Parkflächen oder Parkplätzen abgestellt werden. Fahrzeuge, die außerhalb gekennzeichneter Parkflächen oder durchfahrtsbehindernd auf Fahrwegen oder in Rettungsgassen abgestellt sind, werden abgeschleppt. Die dafür anfallenden Gebühren trägt der Verursacher.
  17. Wildcampen außerhalb bezeichneter Flächen ist verboten und wird rigoros verfolgt! Nur die ausgewiesenen Campingflächen dürfen benutzt werden.
  18. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Park- oder Campingfläche. Die Park- und Campingflächen werden nach Bedarf geöffnet und den Besuchenden vom Ordnungsdienst zugewiesen. Die Flucht- und Rettungsgassen sind immer von Aufbauten freizuhalten.
  19. Eine Bewachung der auf Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge erfolgt nicht. Das Parken von Fahrzeugen geschieht auf eigene Gefahr. Ordnungsdienstpersonal wird zur Einweisung und zur Kontrolle der Zugangsberechtigungen eingesetzt, nicht zur Bewachung der Fahrzeuge!
  20. Eine Haftung des Veranstalters für Schäden durch Diebstahl oder Beschädigung der auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge ist ausgeschlossen.
  21. Gepäck darf unter Zuhilfenahme von Handwagen, Sackkarren oder Schieberollbügelwagen vom Park- in den Campingbereich transportiert werden. Die Mitnahme von Kfz-Anhängern auf die Campingplätze ist nicht gestattet.
  22. Beim Betreten der Campingbereiche behält sich der Veranstalter stichprobenartige Überprüfungen und Durchsuchungen der Besucher und ihres Gepäcks vor, um die Mitnahme von verbotenen Gegenständen auszuschließen. Verboten sind:
    • Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art
    • Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug
    • Pyrotechnische Gegenstände aller Art
    • Massive Möbel und als Sperrmüll identifizierbare Gegenstände
    • Kühlschränke
    • Bau- und Brennholz
    • Umweltgefährdende Stoffe und Flüssigkeiten
    • Gasflaschen außerhalb von zugelassenen Gasinstallationen in Wohnmobilen und Wohnwagen
    • Glasflaschen und sonstige Glasbehältnisse
    • Trockeneis
    • Säurebatterien
    • Mitnahme und Benutzung von Flugmodellen und Drohnen / unbemannten Luftfahrtsystemen
  23. Das gesamte Veranstaltungsgelände befindet sich in einem Wasserschutzgebiet. Stromaggregate können daher nicht zugelassen werden; die Nutzung ist behördlich untersagt. Es ist strengstens untersagt, umweltgefährdende Substanzen in den Boden einzuleiten.
  24. Das Mitführen von in Punkt 30 und 31 genannten Gegenständen kann bereits bei der Anreise zur Abweisung des Fahrzeugs und zum Ausschluss der anreisenden Personen von der Veranstaltung führen. Besuchende müssen damit rechnen, dass verbotene Gegenstände und Substanzen ersatzlos konfisziert und nicht wieder ausgehändigt werden. Erlaubt sind:
    • Zelte, Pavillons, Campingstühle und Zubehör
    • Persönliche Kleidung und Ausrüstungsgegenstände
    • Proviant und Getränke
    • Gaskartuschen für den Betrieb von Gaskochern mit maximal 450g Gasfüllung
    • CO2-Flaschen für den Betrieb von Zapfanlagen mit maximal 500g Füllgewicht
    • Einweg- und Drei-Bein-Grills
    • Für die Campingnutzung zugelassene, umweltfreundliche Gelbatterien
    • Der Betrieb von Soundanlagen auf Campingplätzen ist gestattet, zugehörige Lautsprecher sind so auszurichten, dass Sie die umliegenden Besucher nicht beschallen; die maximale Lautstärke kann von Ordnungskräften aus Gründen des Anwohnerschutzes begrenzt werden.
  25. Unbedingt zu beachten sind die Bodenmarkierungen der Rettungswege! Die Rettungswege sind lebenswichtig und müssen unter allen Umständen freigehalten werden!
  26. Es dürfen keine Abgrenzungen (Regenrinnen) oder sonstige Löcher (z.B. zur Kühlung) in die Campingflächen gegraben werden.
  27. Gas-Kochgeräte müssen sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden und deutscher DIN-Norm entsprechen. Es dürfen nur Gaskartuschen (Stech- und Ventilkartuschen) bis maximal 450g Füllgewicht verwendet werden. Der Betrieb von Zapfanlagen ist nur mit CO²-Flaschen bis maximal 500g Füllgewicht zulässig.
  28. Offenes Feuer und Lagerfeuer sind nicht gestattet.
  29. Grillen ist zulässig in Einweg-, Drei-Bein-und Säulen-Grills. Bei Sturm oder ähnlichen Witterungsverhältnissen kann das Grillen aus Sicherheitsgründen untersagt werden. Beim Ausbruch eines Feuers ist unverzüglich der Ordnungsdienst zu informieren, auch wenn das Feuer selbst gelöscht werden konnte. Um Unfälle zu vermeiden, ist die Verwendung von Spiritus, Benzin oder anderen brennbaren Flüssigkeiten untersagt. Es sind ausschließlich handelsübliche Holzkohleanzünder nach Gebrauchsanleitung zu verwenden. Der Grill darf nie unbeaufsichtigt brennen oder ausglühen. Es ist untersagt, Kohle zum Ausglühen auf den Rasen zu schütten.
  30. An den Bandausgaben erhalten die Besuchenden je einen Müllsack und nach Anlegen des Festivalarmbands je eine Müllpfandkarte. Das hierbei entrichtete Müllpfand wird den Besuchenden jeweils zu den angegebenen Öffnungszeiten an den Müllstationen gegen Abgabe der gefüllten Säcke und der Müllpfandmarke zurückerstattet.
  31. Alle Besuchenden sollten im eigenen Interesse auf Sauberkeit und Pflege der Wege, Anlagen und sämtliche Einrichtungen des Campingplatzes achten. Dies gilt insbesondere auch für die zur Verfügung gestellten Toiletten. Aus hygienischen Gründen dürfen Abwässer nur in dafür vorgesehene Ausgüsse entleert werden.
  32. Die Verschmutzung von Gewässern ist untersagt.
  33. Das Rauchen in Waldgebieten ist nicht gestattet.
  34. Zum Ende des Aufenthaltes sind die Stellplätze in einem ordentlichen Zustand zu verlassen.
  35. Abbau, Reinigung des eigenen Platzes, Müllentsorgung und Abreise muss bis Sonntag, 12:00 Uhr erfolgen, dann schließen alle Park- und Campingflächen.
  36. Ergänzend zur Park- und Campingordnung gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort.